MOC Prozess

Aus TechDo IS Wiki
Version vom 10. Januar 2017, 10:55 Uhr von TechDo (Diskussion | Beiträge) (Genehmigung der Änderung durch technische Leitung / Betriebsleitung)

Wechseln zu: Navigation, Suche

MOC (Management of Change)

Management of Change - der sichere Änderungsprozess einer Anlage

Änderungen an einer Produktionsanlage bergen in vielen Fällen Gefahren in sich und benötigen eine sichere Durchführung. Der Änderungsprozess selbst sowie das Ergebnis der Änderung, d.h. der neue geänderte Betriebszustand müssen sicher gestaltet werden. Die Notwendigkeit dafür ergibt sich aus der Störfallverordnung (Seveso III - Richtlinie) Für die sichere Durchführung von Änderungen an einer Anlage ist das Modul MOC-Prozess (Management of Change) entwickelt worden. MOC steht auch für den Einsatz eines Informationssystems wie TechDo IS, um Mängel bei der Kommunikation zu vermeiden. Mit Hilfe des MOC ist es möglich, die für Änderungen in komplexen Anlagen notwendigen Maßnahmen in einem interdisziplinär besetzten Team vorab sachlich zu prüfen, notwendige Maßnahmen festzulegen und die Änderungen sicher und koordiniert durchzuführen. Die Unterstützung der Kommunikation zwischen verschiedenen Fachbereichen ist ein wichtiger Faktor im Konzept der TechDo GmbH. Expertise und Erfahrung von Fachkräften können nicht durch ein Managementsystem ersetzt werden. TechDo IS dient nur dazu, den Fachmann bei seiner Arbeit zu unterstützen, damit nicht Wesentliches übersehen wird und der Prozess effizient ist.

Durch ein in das MOC-Modul integriertes Ampelsystem wird gewährleistet, dass eine Freigabe der geänderten Anlage zur Inbetriebnahme erst erfolgen kann nachdem alle Einzelmaßnahmen des Ablaufplans durch die zuständigen Fachleute ausgeführt und durch persönliche digitale Signatur bestätigt wurden.


Ansicht des MOC-Hauptformulars



Eine Änderungsanfrage einreichen

Neues MOC Objekt erstellen und Formalien angeben (Nummer der Änderung, Datum, Anlage, R&I-Blatt) Anlagenänderung beschreiben und Gründe angeben (was, warum, Ziele) Zusatzinformationen (Termine, Kosten) Anhänge anfügen (Stammdaten Apparate/ Anlagen und zugehörige Dokumente verknüpfen)


Prüfung der Änderungsanfrage durch Gutachter/ Fachabteilungen

Vollständigkeit der Anfrage prüfen und ggf. Ergänzungen eintragen Plausibilität prüfen Mögliche Gefährdungspotentiale angeben Sicherheitsbetrachtung / Risikobewertung durchführen Genehmiger über die Änderungsanfrage informieren


Modul MOC-Prozess|Genehmigung der Änderung durch technische Leitung / Betriebsleitung

Vollständigkeit der Anfrage prüfen und ggf. Ergänzungen eintragen Entscheidung ob Anfrage prozessrelevant ist Genehmigung oder Ablehnung erteilen

Erforderliche Einzelmaßnahmen planen und den Änderungsantrag veröffentlichen

Ablaufplan mit erforderliche Maßnahmen, deren zeitliche Abfolge und die verantwortlichen Maßnahmenleiter definieren: Planung, Vorbereitung, Durchführung, Abschluss. z.B. erforderliche Beteiligung der verschieden internen Werkstätten, Fremdfirmen, Arbeitsvorbereitung u.s.w. an den Maßnahmen

Aktualisierung von technischen und betrieblichen Dokumenten

Notwendige Änderungen technischer und betrieblicher Dokumente festlegen. Zu den Dokumenten, die infolge von Änderungen aktualisiert werden müssen, gehören beispielsweise:


  • Gefährdungs-/Risikobeurteilung bzw. Sicherheitsbericht, Explosionsschutzdokument
  • Brandschutzpläne, Rettungswege- und Notfallpläne
  • Medien-, Emmisions- und Anlagenkataster
  • Liste vorgeschriebener Prüfungen an Behältern und Rohrleitungen
  • Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Prozesshandbuch
  • Untergrundplan, Aufstellungsplan und R&I-Schemata
  • Maschinen- und Aparateliste, Rohrleitungsliste, Isometrien
  • Messstellenverzeichnis, Funktionspläne, Grenzwertliste der Alarme und Schaltungen
  • Sicherheitsventil- und Steckscheibenliste
  • Instandhaltungspläne, Schichtpläne, Anlagenrundgänge, Messwertkontrollen


Technische Ausführung von Maßnahmen fertig melden

Fertigmeldungen der Werkstattmeister, Anlagentechniker und Arbeitsvorbereitung Bestätigung der Aktualisierung der technischen/ betrieblichen Dokumentation durch die zuständigen Dokumentationsgruppen


Prüfungen vor Inbetriebnahme bestätigen

Übergabe mit Probelauf an die Produktion Prüfung vor Inbetriebnahme (PLT-Einrichtungen, Rohrleitungen, Druckbehälter, Übernahme- und Abfülleinrichtungen)


Freigabe zur Inbetriebnahme durch technische Leitung / Betriebsleitung

Genehmigungen und Freigabe zur Inbetriebnahme durch Betriebsleiter, technischen Leiter und Projektverantwortlichen mit Datum und Unterschrift

Die geänderte Anlage darf für die Wieder-Inbetriebnahme erst freigegeben werden, wenn:

  • Alle für die Inbetriebnahme des geänderten Anlagenteils erforderlichen Dokumente aktualisiert sind (Beispiel Dokumentliste: s.o.)
  • Die erforderlichen Prüfungen vor Inbetriebnahme erfolgt sind und die betroffenen Mitarbeiter über Auswirkungen und Maßnahmen in Bezug auf die Änderung informiert sind
  • Ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen vorliegen bzw. diesbezügliche Anzeigen erfolgt sind


Das System erlaubt keine Freigaben zur Inbetriebnahme (durch digitale Signatur) solange die Ausführung irgendeiner ursprünglichen Maßnahme oder die Aktualisierung von Dokumenten nicht durch die Fachabteilungen bestätigt wurde.

Wichtig ist eine Überprüfung vor Ort und in den Dokumenten, ob die durchgeführten Änderungen mit der ursprünglichen Planung übereinstimmen, welche Abweichungen existieren und wie damit zu verfahren ist. Vor der geplanten Inbetriebnahme sind ggf. auch Fachstellen, Nachbarbetriebe und Energieversorger zu informieren.

MOC (Management of Change)

Management of Change - der sichere Änderungsprozess einer Anlage

Änderungen an einer Produktionsanlage bergen in vielen Fällen Gefahren in sich und benötigen eine sichere Durchführung. Der Änderungsprozess selbst sowie das Ergebnis der Änderung, d.h. der neue geänderte Betriebszustand müssen sicher gestaltet werden. Die Notwendigkeit dafür ergibt sich aus der Störfallverordnung (Seveso III - Richtlinie) Für die sichere Durchführung von Änderungen an einer Anlage ist das Modul MOC-Prozess (Management of Change) entwickelt worden. MOC steht auch für den Einsatz eines Informationssystems wie TechDo IS, um Mängel bei der Kommunikation zu vermeiden. Mit Hilfe des MOC ist es möglich, die für Änderungen in komplexen Anlagen notwendigen Maßnahmen in einem interdisziplinär besetzten Team vorab sachlich zu prüfen, notwendige Maßnahmen festzulegen und die Änderungen sicher und koordiniert durchzuführen. Die Unterstützung der Kommunikation zwischen verschiedenen Fachbereichen ist ein wichtiger Faktor im Konzept der TechDo GmbH. Expertise und Erfahrung von Fachkräften können nicht durch ein Managementsystem ersetzt werden. TechDo IS dient nur dazu, den Fachmann bei seiner Arbeit zu unterstützen, damit nicht Wesentliches übersehen wird und der Prozess effizient ist.

Durch ein in das MOC-Modul integriertes Ampelsystem wird gewährleistet, dass eine Freigabe der geänderten Anlage zur Inbetriebnahme erst erfolgen kann nachdem alle Einzelmaßnahmen des Ablaufplans durch die zuständigen Fachleute ausgeführt und durch persönliche digitale Signatur bestätigt wurden.


Ansicht des MOC-Hauptformulars



Eine Änderungsanfrage einreichen

Neues MOC Objekt erstellen und Formalien angeben (Nummer der Änderung, Datum, Anlage, R&I-Blatt) Anlagenänderung beschreiben und Gründe angeben (was, warum, Ziele) Zusatzinformationen (Termine, Kosten) Anhänge anfügen (Stammdaten Apparate/ Anlagen und zugehörige Dokumente verknüpfen)


Prüfung der Änderungsanfrage durch Gutachter/ Fachabteilungen

Vollständigkeit der Anfrage prüfen und ggf. Ergänzungen eintragen Plausibilität prüfen Mögliche Gefährdungspotentiale angeben Sicherheitsbetrachtung / Risikobewertung durchführen Genehmiger über die Änderungsanfrage informieren


Modul MOC-Prozess|Genehmigung der Änderung durch technische Leitung / Betriebsleitung

Vollständigkeit der Anfrage prüfen und ggf. Ergänzungen eintragen Entscheidung ob Anfrage prozessrelevant ist Genehmigung oder Ablehnung erteilen

Erforderliche Einzelmaßnahmen planen und den Änderungsantrag veröffentlichen

Ablaufplan mit erforderliche Maßnahmen, deren zeitliche Abfolge und die verantwortlichen Maßnahmenleiter definieren: Planung, Vorbereitung, Durchführung, Abschluss. z.B. erforderliche Beteiligung der verschieden internen Werkstätten, Fremdfirmen, Arbeitsvorbereitung u.s.w. an den Maßnahmen

Aktualisierung von technischen und betrieblichen Dokumenten

Notwendige Änderungen technischer und betrieblicher Dokumente festlegen. Zu den Dokumenten, die infolge von Änderungen aktualisiert werden müssen, gehören beispielsweise:


  • Gefährdungs-/Risikobeurteilung bzw. Sicherheitsbericht, Explosionsschutzdokument
  • Brandschutzpläne, Rettungswege- und Notfallpläne
  • Medien-, Emmisions- und Anlagenkataster
  • Liste vorgeschriebener Prüfungen an Behältern und Rohrleitungen
  • Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Prozesshandbuch
  • Untergrundplan, Aufstellungsplan und R&I-Schemata
  • Maschinen- und Aparateliste, Rohrleitungsliste, Isometrien
  • Messstellenverzeichnis, Funktionspläne, Grenzwertliste der Alarme und Schaltungen
  • Sicherheitsventil- und Steckscheibenliste
  • Instandhaltungspläne, Schichtpläne, Anlagenrundgänge, Messwertkontrollen


Technische Ausführung von Maßnahmen fertig melden

Fertigmeldungen der Werkstattmeister, Anlagentechniker und Arbeitsvorbereitung Bestätigung der Aktualisierung der technischen/ betrieblichen Dokumentation durch die zuständigen Dokumentationsgruppen


Prüfungen vor Inbetriebnahme bestätigen

Übergabe mit Probelauf an die Produktion Prüfung vor Inbetriebnahme (PLT-Einrichtungen, Rohrleitungen, Druckbehälter, Übernahme- und Abfülleinrichtungen)


Freigabe zur Inbetriebnahme durch technische Leitung / Betriebsleitung

Genehmigungen und Freigabe zur Inbetriebnahme durch Betriebsleiter, technischen Leiter und Projektverantwortlichen mit Datum und Unterschrift

Die geänderte Anlage darf für die Wieder-Inbetriebnahme erst freigegeben werden, wenn:

  • Alle für die Inbetriebnahme des geänderten Anlagenteils erforderlichen Dokumente aktualisiert sind (Beispiel Dokumentliste: s.o.)
  • Die erforderlichen Prüfungen vor Inbetriebnahme erfolgt sind und die betroffenen Mitarbeiter über Auswirkungen und Maßnahmen in Bezug auf die Änderung informiert sind
  • Ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen vorliegen bzw. diesbezügliche Anzeigen erfolgt sind


Das System erlaubt keine Freigaben zur Inbetriebnahme (durch digitale Signatur) solange die Ausführung irgendeiner ursprünglichen Maßnahme oder die Aktualisierung von Dokumenten nicht durch die Fachabteilungen bestätigt wurde.

Wichtig ist eine Überprüfung vor Ort und in den Dokumenten, ob die durchgeführten Änderungen mit der ursprünglichen Planung übereinstimmen, welche Abweichungen existieren und wie damit zu verfahren ist. Vor der geplanten Inbetriebnahme sind ggf. auch Fachstellen, Nachbarbetriebe und Energieversorger zu informieren.